70,- Euro pro Zeitstunde, Paare : 80,- Euro pro Zeitstunde.
95,- Euro pro Stunde für Teamsupervision, 60,- Euro pro Stunde für Einzelsupervision.
Die Durchführung der heilpraktischen Psychotherapie gehört nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Die hierdurch entstehenden Kosten können daher allenfalls im Einzelfall von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, wenn rechtzeitig vor Beginn der Therapie ein entsprechender Antrag vom Patienten gestellt wird. Einige private Krankenversicherungen erstatten die Leitung auf Antrag.
Das Rechtsverhältnis zwischen Heilpraktiker und Patient begründet sich nach dem Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Abrechnungsgrundlage der deutschen Heilpraktiker ist, wenn nicht anders vereinbart die GebüH 85 (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985) der Deutschen Heilpraktikerverbände. Leistungen der Heilkunde sind von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 14 UStG befreit.